Berlin (epd). Kern der geplanten Gesetzgebung ist die Einführung des Prinzips "Nein heißt Nein". Danach ist künftig ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung strafbar, wenn das Opfer seinen entgegenstehenden Willen deutlich gemacht hat. Bisher wird eine Tat nur als Vergewaltigung bestraft, wenn der Täter Gewalt angewendet oder das Opfer sich gewehrt hat.
Dem Eckpunktepapier zufolge, dass dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, reicht es künftig aus, wenn das Opfer "Nein" gesagt hat oder der Täter seinen Willen erkennen konnte, etwa weil es geweint oder versucht hat, die sexuelle Handlung abzuwehren.
Sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus strafbar
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte, die Union sei in allen grundsätzlichen Fragen mit den Rechtspolitikern der SPD einig geworden: "Das Opfer muss sich nun nicht mehr grundsätzlich wehren, sondern ein deutliches verbales oder körperliches 'Nein' ist beim neuen Vergewaltigungsparagrafen von nun an ausreichend." Die CDU-Politikerin sprach von einem "Meilenstein". Damit werde erstmals die sexuelle Selbstbestimmung auch im Strafrecht voll zur Geltung gebracht.
Grabschen wird der Einigung zufolge künftig als sexuelle Belästigung geahndet. Einig sind sich die Koalitionspartner auch darin, dass sexuelle Übergriffe aus Gruppen heraus strafbar werden sollen. Diese Verschärfung ist eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht, in der zahlreiche Frauen von Männergruppen angegriffen worden waren. Über letzte Einzelheiten wollen die Koalitionspartner in der kommenden Woche reden.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte dem epd, die SPD wolle die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Er hoffe, dass die Einigung nun auch - entgegen früheren Äußerungen - in der Unionsfraktion abgesegnet werde. Dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor, der um die Einigungen ergänzt werden muss, bevor dann im Parlament über die Verschärfung abgestimmt werden kann.