Berlin (epd). Hintergrund sei eine neue gesetzliche Regelung beim Eigenanteil der Pflegekosten ab dem 1. Januar 2017, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wer schon vor diesem Stichtag im Pflegeheim wohne, genieße Bestandsschutz.
Künftig wird nach dem Pflegestärkungsgesetz II, anders als heute, ein einheitlicher Kostenanteil der Heimbewohner fällig, der für jede Pflegeeinrichtung gesondert berechnet wird. Die Höhe hängt laut Brysch vor allem von der Bewohnerstruktur eines Hauses ab. Wissenschaftler gingen von einem Durchschnittwert von 580 Euro monatlich aus. "Hinzu kommen die Hotel- und Investitionskosten, die der Pflegeheimbewohner ebenfalls tragen muss", sagte der Fachmann.
Bestandsschutz möglich
Wer schon vor dem 1. Januar nächsten Jahres im Pflegeheim wohnt, genießt jedoch Bestandsschutz. "Die Pflegekasse zahlt dann einen Zuschuss und gleicht so die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Eigenanteil aus", sagte Brysch: "Menschen mit niedriger Pflegestufe sollten das bedenken, wenn sie schon jetzt einen Umzug ins Heim planen. Für sie lohnt sich der Umzug noch im Jahr 2016."
Aber, so Brysch: „Diese Regelung schafft neue Hürden für Menschen, die bei niedrigem Pflegegrad ins Heim umziehen wollen oder müssen." Ab Januar werde für sie ein höherer Eigenanteil an den Pflegekosten fällig. "Viele von ihnen werden dann den Umzug ins Heim meiden, auch wenn sie zu Hause vereinsamen", sagte der Vorstand.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte, dass es in Zukunft in einer Pflegeeinrichtung einheitliche Eigenanteile der Bewohner geben wird. "Das wird zu einer leistungsgerechten Einstufungspraxis beitragen", sagte Präsident Bernd Meurer in Berlin. Denn bislang hätten viele Angehörige die Einstufung in eine höhere Pflegestufe abgelehnt, weil damit stets ein höherer Eigenanteil bei der Finanzierung des Heimplatzes verbunden ist.