Bundespräsident Gauck verzichtet auf zweite Amtszeit
Nach fünf Jahren ist Schluss: Joachim Gauck steht aus Altersgründen für eine zweite Amtszeit als Bundespräsident nicht zur Verfügung. Im Februar nächsten Jahres wird ein neues Staatsoberhaupt gewählt.

Berlin (epd). Deutschland bekommt im nächsten Jahr einen neuen Bundespräsidenten. Aus Altersgründen erklärte Amtsinhaber Joachim Gauck am Montag in Schloss Bellevue in Berlin seinen Verzicht auf eine zweite Amtszeit. Damit steht der 76-Jährige für eine Wiederwahl in der Bundesversammlung im Februar 2017 nicht zur Verfügung.

"Diese Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen", sagte Gauck. Für ihn sei es eine große Ehre, der Bundesrepublik zu dienen, und er freue sich auf die nächsten Monate bis zum Ende der Amtszeit am 17. März 2017.

"Ich bin dankbar, dass es mir gut geht", sagte der Präsident in seinem vierminütigen Statement. Doch sei ihm bewusst, dass die vor ihm liegende Lebensspanne zwischen dem 77. und 82. Lebensjahr eine andere sei als die, in der er sich derzeit befinde. "Ich möchte für eine erneute Zeitspanne von fünf Jahren nicht eine Energie und Vitalität voraussetzen, für die ich nicht garantieren kann", sagte er. Über Unterstützung im Amt und Zuspruch für eine zweite Amtszeit habe er sich sehr gefreut. Dennoch habe er sich persönlich dagegen entschieden.

Gemeinsamer Kandidat von Union, FDP, SPD und Grünen

Gauck war 2012 zum Nachfolger des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff gewählt worden. Der parteilose Gauck war der gemeinsame Präsidentschaftskandidat von Union, FDP, SPD und Grünen. Die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt für fünf Jahre. Nur eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Der frühere Rostocker Pfarrer und DDR-Bürgerrechtler Gauck war eine der Führungsfiguren der friedlichen Revolution. Von 1991 bis 2000 leitete er die Stasi-Unterlagen-Behörde. Gauck ist seit dem Jahr 2000 mit der Nürnberger Journalistin Daniela Schadt liiert. Mit seiner Ehefrau Hansi Gauck hat er vier Kinder.

Die nächste Präsidentenwahl ist für den 12. Februar 2017 geplant. Welche Kandidaten die Parteien ins Rennen schicken, ist noch unklar. Eine Verständigung auf einen gemeinsamen Bewerber von Union und SPD gilt als schwierig, weil im Herbst nächsten Jahres auch der Bundestag neu gewählt wird und die politischen Lager auf eine Schärfung ihres eigenen Profils bedacht sind.