Klage gegen ARD-Film über Odenwaldschule abgewiesen
Das Landgericht Hamburg hat die Klage eines ehemaligen Schülers der Odenwaldschule gegen den Fernsehfilm "Die Auserwählten" abgewiesen.

Köln (epd). Das Gericht habe festgestellt, dass eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vorgelegen habe, erklärte der WDR am Freitag in Köln. Ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe nicht.

Zwei ehemalige Schüler klagten

Der Film über den Missbrauchsskandal an der hessischen Odenwaldschule wurde am 1. Oktober 2014 im Ersten gezeigt. Zu Beginn des Films wurde erklärt, dass es sich nicht um eine Verfilmung eines persönlichen Einzelschicksals handele. Stattdessen werde der Missbrauch von mindestens 132 Kindern durch den damaligen Schulleiter und weitere Lehrer exemplarisch in seinen grundlegenden Mechanismen aufgezeichnet.

Zwei ehemalige Schüler glaubten nach der Ausstrahlung dennoch, sich in Filmcharakteren mit ihrer Geschichte wiederzuerkennen. Sie klagten wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte auf Schadenersatz. Die Klage eines Exschülers wurde nun abgewiesen, der andere erklärte sich damit einverstanden, dass zu Beginn des Films ergänzend mitgeteilt wird, bei einer Filmfigur handele es sich nicht um seine Person.

Produktionsfirma sieht branchenweite Bedeutung des Urteils

"Der WDR und wir sind über diese Entscheidung sehr froh", erklärte Hans-Hinrich Koch von der Produktionsfirma ndF: Berlin. "Vor allem, weil das Urteil auch branchenweite Bedeutung für künftige Verfilmungen von zeitgeschichtlichen Stoffen und deren authentische Umsetzung hat." Mit dem Verfahren habe man auch die Kunstfreiheit von Filmemachern verteidigt.

Nach Meinung des verantwortlichen WDR-Redakteurs Götz Schmedes unterstreicht die Entscheidung des Gerichts noch einmal deutlich die Intention der Filmemacher. "Wir wollen mit dem Film vor allem den Betroffenen des Missbrauchs Gehör verschaffen", sagte er. "Auf eine von den Klägern behauptete äußerliche Ähnlichkeit mit realen Personen kam es uns im Film jedoch nicht an."