Mainz (epd). Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen angeblicher Gewaltexzesse in einem katholischen Mainzer Kindergarten eingestellt. Während der fast einjährigen Ermittlungsarbeit hätten sich keine Beweise für eine Verletzung von Fürsorgepflichten oder Körperverletzungsdelikte ergeben, teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller am Freitag mit. Die schweren Vorwürfe über Fälle von Gewalt und Missbrauch unter Kindern der Einrichtung hatten im Sommer 2015 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.
Angebliche Morddrohungen
Eltern hatten von eklatanten Missständen in der Einrichtung berichtet. So seien Kinder von Gleichaltrigen unter Morddrohungen gezwungen worden, sich nackt auszuziehen, auf die Genitalien geschlagen und erpresst worden, ohne dass Erwachsene dagegen einschritten. Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu nun, es gebe keinen Beweis dafür, dass "diese gravierenden sexuellen, herabwürdigenden oder gewalttätigen Verhaltensweisen zwischen den Kindern überhaupt und in der geschilderten Weise stattgefunden haben".
"Vielmehr ist davon auszugehen, dass die erhobenen Vorwürfe letztlich auf unbewusst suggestiv beeinflussten Befragungen von Kindern durch ihre Eltern und dem interpretierenden Austausch von dabei gewonnenen Informationen zwischen Eltern beruhen", heißt es in der Mitteilung. Belegbar sei, dass Kinder sich "aufgrund spielerischer Neckereien und Streiche oder von sonstigen alterstypischen kindlichen Verhaltensweisen freiwillig entblößt haben bzw. ihnen die Hose durch ein anderes Kind heruntergezogen wurde". Anhaltspunkte für Gewalt oder Drohungen bestünden nicht.
Einrichtung wurde geschlossen
Bestätigt sieht die Staatsanwaltschaft den Eindruck, die katholische Kindertagesstätte im Mainzer Vorort Weisenau sei "chaotischer" und lauter gewesen als vergleichbare Einrichtungen. Der Eindruck, die Erzieherinnen seien überfordert gewesen, sei durch die Ermittlungen verstärkt worden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe war die Einrichtung im Vorort Weisenau im Juni 2015 geschlossen worden. Das katholische Bistum hatte den sechs Erzieherinnen und einem Erzieher wegen Verletzung der Aufsichtspflicht fristlos gekündigt. Alle bislang verhandelten Kündigungsschutzklagen gegen das Bistum endeten mit einem Erfolg für die Beschäftigten.