Brüssel, Berlin (epd). Wie Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis am Mittwoch in Brüssel sagte, soll am Montag darüber abgestimmt werden, ob die Benutzung des Pflanzengifts über den 31. Juni hinaus erlaubt bleibt. Ansonsten würde die Zulassung am 1. Juli auslaufen, weil sich die Mitgliedsstaaten am 19. Mai nicht auf eine Verlängerung einigen konnten. Für die Zukunft empfiehlt die Kommission eine eingeschränkte Nutzung von Pestizids in bestimmten Situationen.
Im Zeitraum der Zulassung, die auf ein bis maximal anderthalb Jahre begrenzt werden soll, sollen weitere Studien durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA Klarheit über die gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat auf den Menschen schaffen.
Bundesregierung enthielt sich
Auch die Bundesregierung hatte sich im Voraus auf keine gemeinsame Linie hinsichtlich der Zulassungsverlängerung einigen können und enthielt sich bei der Abstimmung in Brüssel. Während die Union für die Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels ist, sind die SPD-geführten Ministerien dagegen. Ob das Mittel gänzlich unbedenklich ist, ist in der Wissenschaft noch nicht endgültig geklärt.
Ein Sprecher des Umweltministeriums erklärte in Berlin, grundsätzlich würden die SPD-Ministerien auch keiner befristeten Verlängerung zustimmen, solange die Unbedenklichkeit von Glyphosat nicht vollkommen erwiesen sei. Zudem verwies er auf die Forderung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), die Zulassung in jedem Fall an Auflagen zu knüpfen, die unter anderem den Artenschutz berücksichtigen. Sollte das Ministerium an dieser Position festhalten, müsste sich die Bundesregierung auch am 6. Juni bei der Abstimmung des Expertengremiums enthalten.
EU-Kommissar Andriukaitis betonte, dass sich die vorgeschlagene Zulassungsverlängerung strikt an wissenschaftlichen Ergebnissen des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit orientiere, wonach Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sei. Außerdem verpflichte eine Genehmigung auf europäischer Ebene die Mitgliedsstaaten nicht dazu, das Mittel für den Schutz von Pflanzen zu nutzen.
Kommission bereitet zweite Entscheidung vor
Die Kommission bereitet darüber hinaus eine zweite Entscheidung vor, die den Mitgliedsstaaten eine eingeschränkte Nutzung des Unkrautvernichtungsmittels in öffentlichen Parks und auf Spielplätzen sowie kurz vor der Ernte empfiehlt. Die Grünen-Fraktion im Europaparlament reagierte verhalten auf diesen Vorschlag. "Richtig wäre gewesen, das wahrscheinlich krebserregende Pflanzenschutzmittel, das zudem inakzeptable Auswirkungen auf die Biodiversität hat, sofort zu verbieten", sagte der agrarpolitische Sprecher, Martin Häusling. Mit den geplanten Einschränkungen des Unkrautvernichtungsmittels gebe die Kommission dem großen öffentlichen Druck nach.
Die Union und insbesondere Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) berufen sich auf Studien, wonach Glyphosat bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für den Menschen darstellt. Durch die Enthaltung mehrerer EU-Länder konnte die Kommission vor knapp zwei Wochen keine qualifizierte Mehrheit für ihren Vorschlag einer neunjährigen Neuzulassung erreichen.