Berlin (epd). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaften. Sie dürfen außerdem höchstens 18 Monate als Leiharbeiter beschäftigt werden. Danach müssen sie fest angestellt oder von dem Betrieb abgezogen werden.
Ausnahmen sind möglich, sofern die Tarifparteien Vereinbarungen getroffen haben, nach denen den Leiharbeitern von vornherein eine bessere Bezahlung und regelmäßige Lohnerhöhungen zustehen. Davon profitieren Beschäftigte mit einer kürzeren Einsatzzeit. Auch von der Höchsteinsatzdauer kann abgewichen werden, wenn dies tarifvertraglich vereinbart ist.
Gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Werkverträge sollen künftig nicht mehr missbräuchlich eingesetzt werden können. Dazu wird die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft, die es Arbeitgebern ermöglicht, arbeitsrechtliche Schutzstandards zu umgehen. Betriebsräte erhalten mehr Rechte, beispielsweise müssen sie über Art und Umfang der Werkvertragsarbeit in ihrem Unternehmen informiert werden. Die Gewerkschaften hatten weitergehende Beteiligungsrechte gefordert.