CDU-Rechtspolitikerin zum Sexualstrafrecht: "Ein klares 'Nein' reicht"
Zur Verschärfung des Sexualstrafrechts hat die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, verlangt, der Grundsatz des "Nein heißt Nein" müsse im Strafrecht verankert werden.
01.06.2016
epd
epd-Gespräch: Bettina Markmeyer

Berlin (epd). Auch das Grapschen und sexuelle Attacken aus Gruppen heraus würden unter Strafe gestellt, sagte Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) dem Evangelischen Pressedienst (epd) vor einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch. Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf gehe nicht weit genug und werde nun präzisiert: "In Zukunft wird es reichen, wenn das Opfer "Nein" sagt oder klar zu erkennen gibt: 'Ich will das nicht'", sagte die CDU-Politikerin. Der Rechtsausschuss des Bundestages will dazu Experten anhören.

Winkelmeier-Becker: Bisheriges Konzept führt zu Schutzlücken

Das bisherige Konzept bei der Strafbarkeit der Vergewaltigung geht davon aus, dass das Opfer Gegenwehr leistet oder nur aus bestimmten Gründen darauf verzichtet - wie etwa bei Gewalt, Drohungen des Täters oder in einer schutzlosen Lage. "Dies führt zu Schutzlücken", sagte Winkelmeier-Becker. "Es muss daher künftig bereits strafbar sein, wenn der Täter sich über den Willen des Opfer hinwegsetzt."

Die Koalitionsfraktionen seien sich einig, dass das Strafrecht klarer gefasst werden müsse: "Wenn der Täter erkennt, mein Gegenüber will das nicht, überschreitet er die Grenze zur Strafbarkeit." Dies entspreche auch der Istanbul-Konvention, wonach alle nicht einvernehmlichen Sexualkontakte unter Strafe gestellt werden müssten.

Bewusstsein für sexuelle Gewalt schärfen

Die Gesetzesverschärfung werde indes nicht automatisch dazu führen, dass mehr Vergewaltigungen bewiesen werden könnten oder die Zahl der Verurteilungen erheblich steige. "Diese Hoffnung habe ich nicht unbedingt", sagte Winkelmeier-Becker. Die Reform des Sexualstrafrechts werde aber das Bewusstsein für sexuelle Gewalt schärfen.

Mit dem Gesetz sollen auch das Grapschen und sexuelle Attacken aus Gruppen heraus unter Strafe gestellt werden. Das hätten die Silvester-Übergriffe von Köln gezeigt. Die Bestrafung könne man "anlehnen an den Paragrafen zur tätlichen Beleidigung, wie es einige Gerichte bereits tun", sagte Winkelmeier-Becker: "Das Strafmaß wäre dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren."

Für Übergriffe aus Gruppen heraus könne man sich an dem Paragrafen für Schlägereien orientieren, bei denen man ebenfalls den Tatbeitrag des Einzelnen nur schwer zuordnen könne, sagte Winkelmeier-Becker: "Wir müssen eine Regelung finden, die die Beteiligung an solchen Übergriffen strafrechtlich erfasst. Dabei geht es auch ums Anfeuern, um verbale Unterstützung oder darum, den Opfern den Fluchtweg zu versperren."