Dresden (epd). Die Behörde habe darüber das Präsidium des sächsischen Landtags informiert, zu dem Petry als Abgeordnete gehört, bestätigte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. Für die Ermittlungen ist die Aufhebung von Petrys Immunität als Parlamentarierin nötig.
Anfang Mai entschied die Staatsanwaltschaft zunächst gegen die Einleitung eines Verfahrens. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei, kassierte jedoch der Generalstaatsanwalt einen Tag später. Die Einstellungsverfügung wurde damit aufgehoben.
Gegen Petry liegen der Staatsanwaltschaft Dresden zufolge zwei Anzeigen vor. Der Landes- und Bundesvorsitzenden der AfD und ihrem damaligen Vorstandskollegen Carsten Hütter wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschuss abweichende Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen zur Finanzierung des AfD-Wahlkampfes 2014.