Berlin (epd). In einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme beklagt der evangelische Wohlfahrtsverband, der Entwurf sei "an vielen Stellen von einer ablehnenden und misstrauischen Haltung gegenüber Schutzsuchenden geprägt". Das Gesetz werde die Integration massiv erschweren, statt sie zu befördern, erklärte Vorstandsmitglied Maria Loheide in Berlin.
Das Integrationsgesetz, das in der kommenden Woche bei der Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg beschlossen werden soll, steht unter der Überschrift "Fördern und Fordern". Geplant sind ein Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge und Erleichterungen bei Integrationskursen sowie Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten. Es sollen aber auch Integrationspflichten festgeschrieben werden, deren Nichteinhaltung mit der Kürzung von Sozialleistungen geahndet werden soll.
Geplante Wohnsitzzuweisung kritisiert
"Sanktionen und Leistungskürzungen verunsichern und machen den Menschen Druck", sagte Loheide. Stattdessen bräuchten Flüchtlinge Teilhabe und ausreichende Angebote zur Integration. Besonders scharf kritisierte die Diakonie die geplante Wohnsitzzuweisung, die Flüchtlingen zur Vermeidung von Ghettobildungen in Städten den Wohnort vorschreiben soll. Dies trenne Familien und schade insbesondere Kranken, Traumatisierten und Kindern.
Abgelehnt wird von der Diakonie auch die geplante Änderung, wonach Flüchtlinge nicht mehr automatisch nach drei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht bekommen sollen, sondern erst nach fünf Jahren und unter der Bedingung, dass sie genügend Deutschkenntnisse haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Dies sei eine "massive Verschärfung des Flüchtlingsrechts", heißt es in der Stellungnahme. Eine frühzeitige, dauerhafte Bleibeperspektive sei entscheidend, um Flucht, Vertreibung und Traumatisierungen zu verarbeiten, sagte Loheide.