Berlin (epd) Ärzten, die Geld oder Vorteile annehmen, drohen künftig Geld- oder Freiheitsstrafen von drei bis zu fünf Jahren in schweren Fällen. Das Gesetz gilt auch für andere Heilberufe, nicht aber für Apotheker. Der Bundesrat sprach sich mehrheitlich dafür aus, an dieser Stelle nachzubessern, falls sich herausstelle, dass Apotheken die Strafbarkeitslücke ausnutzen.
Strafen in gleicher Höhe drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie bevorzugt ihre Arzneimittel verschreiben. Ärzte können auch verurteilt werden, wenn sie Patienten gegen Prämienzahlungen stets in bestimmte Kliniken einweisen. Unter anderem solche "Kopfprämien" haben zu dem Anti-Korruptionsgesetz geführt.
Bisher waren die Ärzte nur nach dem Berufsrecht belangbar, weil die Korruptionstatbestände im Strafrecht auf niedergelassene Kassenärzte nicht angewendet werden können. Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen fallen nun unter Straftaten gegen den Wettbewerb.