Brüssel, Berlin (epd) "Solange der Außengrenzschutz nicht wirksam funktioniert, brauchen wir nationale Grenzschutzmaßnahmen, um Recht und Ordnung zu gewährleisten", erklärte der Minister.
Der EU-Ministerrat hatte zuvor die Verlängerung von Grenzkontrollen innerhalb Europas gutgeheißen. Die Kontrollen sollten als außergewöhnliche Maßnahme bis zu sechs Monate weitergeführt werden, teilte die Europäische Kommission, die den Schritt empfohlen hatte, am Donnerstag in Brüssel mit.
Nur für begrenzte Zeit möglich
Der Beschluss betrifft neben der deutsch-österreichischen Grenze auch die österreichischen Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien, die dänischen Kontrollen der Landgrenze zu Deutschland und von Häfen mit Verbindungen nach Deutschland, die schwedischen Kontrollen in bestimmten Häfen und an der Öresund-Brücke sowie die norwegischen Kontrollen in Häfen mit Verbindungen nach Deutschland, Schweden und Dänemark. Norwegen ist kein EU-Land, gehört aber dem Schengen-Raum an. Um die österreichische Grenze zu Italien am Brenner ging es nicht.
Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums sind dem Schengen-Kodex zufolge nur in Ausnahmefällen und für begrenzte Zeit möglich. Aktuell ist es die Lage im Schengen-Staat Griechenland, die die Kontrollen in den Augen von EU-Kommission und Ministerrat rechtfertigt. Da Griechenland die Außengrenze der EU nicht gut genug sichere, können die anderen Schengen-Staaten darauf mit eigenen Kontrollen reagieren, um sich vor "der Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit" zu schützen, wie die EU-Kommission schrieb.
Bayern verzichtet auf Verfassungsklage
In Deutschland hatten sich Bundesinnenminister de Maizière und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Anfang der Woche auf eine Fortführung der Kontrollen an der Grenze zu Österreich geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung wurde dafür unter anderem eine Aufstockung der Dienstposten der Bundespolizei in Aussicht gestellt.
De Maizière betonte, Zurückweisungen an der Grenze würden wie bisher erfolgen. Die Bundespolizei lässt Flüchtlinge oder Migranten nicht passieren, wenn sie keine Dokumente bei sich haben oder nicht in Deutschland einen Asylantrag stellen, sondern lediglich durchreisen wollen. Im Gegenzug zur Zusage bei den Grenzkontrollen will Bayern zunächst auf die angedrohte Verfassungsklage gegen die Asylpolitik der Bundesregierung verzichten.