Brüssel (epd) Die Kontrollen sollten als außergewöhnliche Maßnahme bis zu sechs Monate weitergeführt werden, teilte die Europäische Kommission, die den Schritt empfohlen hatte, am Donnerstag in Brüssel mit.
Betrifft nicht Grenze zum Brenner
Der Beschluss betrifft neben der deutsch-österreichischen Grenze auch die österreichischen Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien, die dänischen Kontrollen der Landgrenze zu Deutschland und von Häfen mit Verbindungen nach Deutschland, die schwedischen Kontrollen in bestimmten Häfen und an der Öresund-Brücke sowie die norwegischen Kontrollen in Häfen mit Verbindungen nach Deutschland, Schweden und Dänemark. Norwegen ist kein EU-Land, gehört aber dem Schengen-Raum an. Um die österreichische Grenze zu Italien am Brenner ging es nicht.
Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums sind dem Schengen-Kodex zufolge nur in Ausnahmefällen und für begrenzte Zeit möglich. Aktuell ist es die Lage im Schengen-Staat Griechenland, die die Kontrollen in den Augen von EU-Kommission und Ministerrat rechtfertigt. Da Griechenland die Außengrenze der EU nicht gut genug sichere, können die anderen Schengen-Staaten darauf mit eigenen Kontrollen reagieren, um sich vor "der Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit" zu schützen, wie die EU-Kommission schrieb.
Keine Verfassungsklage
In Deutschland hatten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Nacht zum Dienstag auf eine Lösung bei den Kontrollen an der Grenze zu Österreich geeinigt. Dafür will Bayern zunächst auf die angedrohte Verfassungsklage gegen die Asylpolitik der Bundesregierung verzichten.