Berlin (epd) Die Streichung solle nicht erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, "sondern jetzt und zwar sofort", sagte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele am Donnerstag im Bundestag in Berlin. Seine Fraktion brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Ströbele sagte, "wir brauchen in Deutschland keinen Strafrechtsschutz gegen Majestätsbeleidigung". In den Fokus gerückt war der entsprechende Paragraf 103, nachdem der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan auf dieser Grundlage Ermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen eines Schmähgedichts verlangt hatte und die Bundesregierung die dafür nötige Ermächtigung erteilte. Gleichzeitig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zwar auch die Abschaffung des Paragrafen an, aber erst mit Wirkung zum Jahr 2018.
Gesetzentwurf von der Linksfraktion
Eigentlich seien alle dafür, ihn abzuschaffen, sagte Ströbele. "Da fragt man sich: Wo ist das Problem?" Das Problem sei offenbar die "Majestät Erdogan", die ein gestörtes Verhältnis zu Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit habe, sagte der Grünen-Politiker.
Die Linksfraktion brachte für die Debatte einen eigenen Entwurf ein, der auch die Paragrafen gegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens abschaffen würde. Der Abgeordnete Harald Petzold (Linke) sagte: "Diese Sonderregelungen verstoßen gegen unser freiheitlich-demokratisches Grundverständnis." Politiker seien nicht "gleicher" als ihre Wähler. Die allgemeinen Beleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuches reichten auch für diese Gruppe aus.