Duisburg (epd) Die beiden Klägerinnen aus Essen und Melle bei Bielefeld verlangen als Klägerinnen von der Stadt Duisburg, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Veranstalter des Musikevents Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 238.000 Euro. Die 48-jährige Essenerin fordert ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 93.000 Euro. In einer Massenpanik auf dem überfüllten Veranstaltungsgelände und dem Zugang dorthin kamen damals 21 Menschen ums Leben, über 600 wurden verletzt.
Im Gedränge gestürzt
Die Klägerin aus Essen und die Anwälte der Beklagten einigten sich im Gerichtssaal auf weitere Gespräche mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Die 48 Jahre alte Frau hatte im Gerichtssaal erklärt, sie habe sich im Gedränge befunden und sei dort gestürzt. Andere Veranstaltungsteilnehmer seien über sie hinweg gelaufen. Neben einer Schulterverletzung und zahlreichen Prellungen leidet sie nach eigenen Angaben bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Die 30 Jahre alte Frau aus Melle verlangte mit ihrer Klage Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 65.000 Euro. Auch sie erklärte vor Gericht, sich am Unglückstag im Gedränge befunden zu haben. Sie sei nicht in der Lage gewesen, sich selbstständig zu bewegen. Sie habe im Gedränge auch Verletzte und Tote gesehen. Nach Erläuterungen des Gerichts zu möglichen Erfolgsaussichten der Klage nahm die 30-Jährige ihre Klage unter der Bedingung zurück, dass die drei Beklagten - Stadt, Land und Veranstalter - auf prozessuale Kostenerstattungsansprüche verzichten würden. Auch hier wird es zu weiteren Gesprächen zwischen den streitenden Parteien kommen.
Frühere Klagen abgewiesen
Die Anwältin der beiden Frauen betonte am Mittwoch am Rande der beiden Verfahren, sie habe für weitere acht Geschädigte Klagen eingereicht. Im vergangenen Jahr hatte es bereits ein erstes Zivilverfahren vor dem Landgericht Duisburg gegeben. Damals hatte ein ehemaliger Feuerwehrmann auf 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. Das Gericht hatte damals die Klage abgewiesen.
Über die Eröffnung eines Strafprozesses will demnächst in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden. Zuvor hatte das Landgericht Duisburg die Eröffnung des Strafprozesses abgelehnt. Zur Begründung hieß es, die Beweisführung der Anklagebehörde sei zu schwach und das zentrale Gutachten nicht verwertbar.