Duisburg (epd) Die beiden Klägerinnen aus Essen und Melle bei Bielefeld verlangen von der Stadt Duisburg, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Veranstalter des Musikevents Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 238.000 Euro. Die 48-jährige Essenerin verlangt ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 93.000 Euro. Sie erklärte am Mittwoch im Gerichtssaal, sie habe sich im Gedränge befunden und sei dort gestürzt. Andere Veranstaltungsteilnehmer seien über sie hinweg gelaufen. Die Klägerin zog sich eine Schulterverletzung und zahlreichen Prellungen zu und leidet nach eigenen Angaben bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Im Vorfeld des Zivilverfahrens hatte die Versicherung des Loveparade-Veranstalters 26.800 Euro an sie gezahlt. Nach der Befragung durch die Richter der 10. Zivilkammer willigte die Frau ein, in weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten eine gütliche Einigung zu suchen.
Landgericht lehnte Eröffnung eines Strafprozesses ab
Die 30 Jahre alte Frau aus Melle verlangt Schmerzensgeld und Schadensersatz von insgesamt 65.000 Euro. Auch sie erklärte vor Gericht, sich am Unglückstag im Gedränge befunden zu haben. Sie sei nicht in der Lage gewesen, sich selbstständig zu bewegen und habe im Gedränge auch Verletzte und Tote gesehen. Der Prozess sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.
Im vergangenen Jahr hatte das Gericht bereits im ersten Loveparade-Zivilverfahren die Klage eines traumatisierten Feuerwehrmanns abgewiesen, der Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangte. Die Richter erklärten, nur unmittelbar Verletzte hätten darauf Anspruch. Der Kläger hat Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.
Über die Eröffnung eines Strafprozesses wegen der Loveparade-Katastrophe muss demnächst in zweiter Instanz das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden. Zuvor hatte das Landgericht Duisburg die Eröffnung des Strafprozesses abgelehnt.