Berlin (epd) Heiko Maas kündigte am Mittwoch in Berlin an, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. "Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat", sagte Maas. Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen.
Dieser stellte homosexuelle Handlungen von Männern unter Strafe. Der Paragraf stammt aus der Kaiserzeit und wurde unter den Nationalsozialisten, die Homosexuelle verfolgten und ermordeten, wesentlich verschärft. Die Strafvorschrift aus der NS-Zeit galt auch in der Bundesrepublik noch lange Zeit fort. Am Mittwoch präsentierte die Antidiskriminierungsstelle ein Rechtsgutachten, das die rechtlich umstrittene Aufhebung der Urteile als legitim und geboten ansieht.
"Die alten Urteile sind Unrecht", erklärte auch Maas. Sie verletzten jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde. Der von ihm angekündigte Gesetzentwurf soll neben der Aufhebung von Verurteilungen auch einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch enthalten. Zudem soll die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei unterstützt werden, Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren.