Berlin (epd) Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab, hat die überwiegende Mehrheit der Länder noch nicht über ihr Abstimmungsverhalten entschieden. Durch Änderungen bei der Zusammensetzung der Länderkammer nach den Wahlen im März könnte es bei der Abstimmung über die nordafrikanischen Länder Tunesien, Marokko und Algerien noch knapper werden als bei den Entscheidungen über Menschen aus den Balkanstaaten, mit denen 2014 und 2015 das Asylrecht verschärft worden war.
Mehrheit von 35 Stimmen notwendig
Das CSU-regierte Bayern und die von großen Koalitionen regierten Länder, die der Einstufung aller Voraussicht nach zustimmen werden, vereinen dort 20 Stimmen. Für die absolute Mehrheit sind 35 vonnöten. Die von Grünen und CDU gemeinsam regierten Länder Baden-Württemberg, das bei den jüngsten Koalitionsverhandlungen Zustimmung signalisiert hat, und Hessen könnten zusammen elf Stimmen beisteuern. Unsicher ist derzeit das Votum Sachsen-Anhalts mit seinen vier Stimmen, die zu einer Mehrheit verhelfen könnten.
In dem ostdeutschen Bundesland bilden nach den Landtagswahlen nun CDU und SPD eine Regierung zusammen mit den Grünen, die der Einstufung von Staaten als sicher prinzipiell skeptisch gegenüberstehen. Während man bei der vorherigen großen Koalition von einer Zustimmung hätte ausgehen können, ist diese nun unsicher. Wie die Entscheidung der Landesvertreter im Bundesrat zu dem geplanten Gesetz ausfalle, sei noch offen, teilte die Staatskanzlei in Magdeburg mit.
Bundestag berät nächste Woche
Auch das Abstimmungsverhalten von Rheinland-Pfalz mit ebenfalls vier Stimmen, wo SPD, Grüne und FDP die Regierung bilden wollen, ist offen: Während sich die SPD in den Koalitionsverhandlungen für die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer ausgesprochen hat und auch die FDP sich eine Zustimmung vorstellen kann, sind ebenfalls die Grünen dagegen.
Mit der Einstufung von Tunesien, Marokko und Algerien als sicher verspricht sich die Bundesregierung schnellere Verfahren und damit die Rückkehr von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Ihre Anträge können dann in Schnellverfahren in der Regel als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden.
Der Bundestag berät am nächsten Freitag abschließend über die Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher. Es wird mit einer Mehrheit für das Gesetz gerechnet. Die nächste Sitzung des Bundesrates nach dem Parlamentsbeschluss ist am 10. Juni.