Maas offen für weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) ist offen für weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht.

Berlin (epd) In der ersten Debatte über die von ihm geplanten Änderungen am Donnerstag im Bundestag sagte Maas, er sei "gern bereit" über weitere Regelungen zu sprechen. Insbesondere die Diskussion um die sogenannten Grabscher-Fälle werde er "positiv begleiten". Er wünsche sich, dass die Änderungen "zügig" beschlossen werden. Kritiker aus dem Parlament hatten zuvor moniert, dass die Verschärfungen im Sexualstrafrecht nicht ausreichten, um Frauen umfassend zu schützen.

Überraschungsmomente ausgenutzt

Mit der von Maas geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts sollen auch Taten bestraft werden, bei der die Täter Überraschungsmomente oder Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt oder dem Opfer Angst eingeflößt haben, so dass es sich nicht traute, sich zu wehren. Maas sagte, das Strafrecht zeige hier bislang "eklatante Schutzlücken". Die Verurteilungsquote bei sexueller Gewalt und Nötigung liege bei nur acht Prozent. Frauen fühlten sich deshalb nur selten ermuntert, Taten auch strafrechtlich ahnden zu lassen.

Das Justizministerium arbeitet schon länger an den Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln hatten dann aber zügig zu einem Beschluss über die Neuregelungen im Bundeskabinett geführt.

Kritiker: Verschärfungen nicht ausreichend

Ausgerechnet für Taten wie die von Köln reichen die Verschärfungen aber in den Augen von Kritikern aus dem Parlament nicht aus. Die Gruppe der Frauen in der Union und die SPD-Parlamentarierinnen bekräftigte am Donnerstag ihre Forderung nach einem eigenen Tatbestand für das Grapschen. Auch für sexuelle Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus erfolgen, würden besondere Regelungen gebraucht.

Unter dem Motto "Nein heißt Nein" fordern die SPD- und Unionsparlamentarierinnen ebenso wie die Grünen außerdem einen Grundtatbestand, der alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stellt. Solange es weiterhin auf Widerstandsfähigkeit und nicht den Willen des Opfers ankomme, blieben Schutzlücken bestehen, argumentieren die Koalitionspolitikerinnen. Andernfalls verfehle der Gesetzentwurf sein Ziel, erklärte die Grünen-Abgeordnete Katja Keul.