Berlin (epd) Die Bundesregierung will vom kommenden an Jahr die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verbessern. Nach dem Gesetzentwurf zum dritten Pflegestärkungsgesetz, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen in den Kommunen zusätzliche Pflegestützpunkte gegründet werden. Ziel ist ein möglichst flächendeckendes Netz. Die Finanzierung sollen nach dem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums zu jeweils einem Drittel Kommunen oder Länder, Krankenkassen und Pflegekassen tragen.
"In den vergangenen Jahren hat sich mehr und mehr gezeigt, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort, insbesondere in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung gibt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Ziel der Reform sei, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige schneller und besser das Angebot finden, das sie in ihrer Situation brauchen. Nicht nur am Anfang der Pflegebedürftigkeit, sondern während ihrer gesamten Dauer solle den betroffenen Familien ein fester Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Außerdem soll es "Beratung aus einer Hand" geben, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben könnten. Dazu soll Pflegebedürftigen auch die Einstellung von Haushaltshilfen erleichtert werden, die die Pflegekassen mitfinanzieren. Oft wüssten die Betroffenen jedoch nicht, wie sie die Helfer finden könnten, die sie bei den Haushaltsrbeiten unterstützen.
Teil der großen Pflegereform
Mit dem Gesetz soll die Betreuung durch ambulante Pflegedienste insgesamt verbessert werden. Deshalb sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, sich an regionalen Gremien zu beteiligen, die sich mit Fragen der Versorgung vor Ort befassen. Wenn etwa aufgrund eines Fachkräftemangels in einer Region Unterversorgung droht, könnten diese Gremien, denen Kommunen, Kassen und Pflegeanbieter angehören, frühzeitig gegensteuern.
Das dritte Pflegestärkungsgesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten und ist Teil der großen Pflegereform der Bundesregierung. Zuvor muss der Bundesrat dem Gesetz zustimmen.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz war im November 2015 verabschiedet worden. Zentrale Aspekte wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der auch Demente und psychisch Kranke einbezieht, sowie die Einführung von fünf Pflegegraden, die die bisherigen drei Pflegestufen ablösen, treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.