Staatsanwaltschaft erhält nötige Unterlagen für Böhmermann-Verfahren
Im Streit um das Erdogan-Schmähgedicht von Fernsehmoderator Jan Böhmermann kann die Mainzer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts aufnehmen.

Mainz (epd) Am Dienstag bestätigte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller, dass sowohl das Strafverlangen der türkischen Regierung als auch die erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung in Mainz eingetroffen seien. In einem nächsten Schritt werde Böhmermann selbst angehört. Bislang habe der beschuldigte Satiriker noch keinen Verteidiger benannt.

Erhebliche politische Spannungen

Alle Vorwürfe gegen Böhmermann von Privatpersonen, der türkischen Regierung und Erdogan persönlich würden "unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt in einem Verfahren zusammengefasst und geprüft". Böhmermann hatte in seiner bei ZDFneo ausgestrahlten Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März ein Gedicht mit wüsten Beschimpfungen des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan verlesen. Den Auftritt hatte der Moderator damit begründet, er wolle den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

Der Beitrag führte zu erheblichen politischen Spannungen mit der Türkei und nahm nach einer vielfach kritisierten Stellungnahme von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Ausmaße einer Staatsaffäre an. Die Bundesregierung hat mittlerweile angekündigt, den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter streichen zu wollen.