Düsseldorf (epd) Im Prozess um das Attentat auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat der Angeklagte Verbindungen zur rechtsextremen Szene eingeräumt. Zum Auftakt des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bestritt der Angeklagte Frank S. am Freitag jedoch, selbst Neonazi zu sein. Der Generalbundesanwalt wirft dem 44-Jährigen vor, Reker bei einem Wahlkampftermin im Oktober in den Hals gestochen zu haben und vier umstehende Menschen teils schwer verletzt zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Gefängnisstrafe. (AZ: OLG Düsseldorf, III - 6 StS 1/16)
Angeklagter: Nie ein Nazi gewesen
Auf Nachfragen des Gerichts erklärte der mutmaßliche Täter, dass er unter anderem wegen diverser "Schlägereien mit der linken Antifa" eine rund dreijährige Haftstrafe verbüßt habe. Damals habe er sich auch seine Tätowierung mit dem Text "Berserker Bonn" stechen lassen. Bei dieser rechten Gruppierung habe es sich "um eine Art Bürgerwehr" gehandelt. Zudem habe er an mehreren Gedenkmärschen für den Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess teilgenommen. Er sei jedoch nie ein Nazi gewesen, sondern ein rechts- oder wertkonservativer "Rebell", sagte der Angeklagte.
Einer der beiden Verteidiger bezeichnete die Verhandlung als "politischen Prozess". Die Vorsitzende Richterin, Barbara Havliza, wies den Vorwurf zurück. "Der Senat führt keine politischen Prozesse", erklärte sie.
Nach Auffassung des Generalbundesanwalts hat der 44-jährige Angeklagte am 17. Oktober "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" versucht, Reker zu töten. Damit habe Frank S. ein Zeichen gegen die deutsche Ausländer- und Flüchtlingspolitik setzen wollen, hieß es. Reker war als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich für die Flüchtlingsbetreuung der Stadt. Zudem habe der Mann verhindern wollen, dass die Politikerin zur Oberbürgermeisterin gewählt wird. Der Angeklagte soll außerdem vier weitere umstehende Personen verletzt haben.
Reker gewann einen Tag später OB-Wahl
Für seine Tat hatte der Mann ein Brotmesser sowie ein sogenanntes Bowie-Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge bei sich getragen. Als Reker ihm an einem Wahlkampfstand eine Rose überreichen wollte, habe der Angeklagte der Politikerin völlig überraschend "von vorne in den Hals gestochen". Als die Politikerin auf dem Boden lag, habe Frank S. mit dem Messer auf weitere Menschen eingestochen. Nachdem Passanten ihn überwältigt hatten, wartete der Angeklagte auf das Eintreffen der Polizei. Die lebensgefährlich verletzte Reker gewann einen Tag später die Oberbürgermeisterwahl.
Einer der Verteidiger sagte, wenn das Opfer keine höherstehende Politikerin gewesen wäre, wäre die Tat nur als gefährliche Körperverletzung angeklagt worden. Zudem sei die seinem Mandanten unterstellte Tötungsabsicht "fernliegend". Wenn Frank S. wirklich hätte töten wollen, dann wäre "es ein leichtes für ihn gewesen, dies auch final durchzuführen". Das Verfahren wird am 22. April fortgesetzt. Das Gericht hat elf Verhandlungstage bis zum 23. Juni vorgesehen.