Bundesregierung lässt Strafverfolgung von Böhmermann zu
Die Bundesregierung lässt eine Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu.

Berlin (epd) Die dafür notwendige Ermächtigung der Staatsanwaltschaft sei erteilt worden, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag in Berlin mit. Die Türkei hatte wegen des Schmähgedichts von Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan förmlich eine Strafverfolgung verlangt.

Merkel sagte weiter, es habe bei der Frage unterschiedliche Auffassungen der Koalitionspartner gegeben. Sie äußerte Sorge über die Lage der Medien in der Türkei und die Einschränkung des Demonstrationsrechtes dort. Zu Böhmermann betonte sie, die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung bedeute keine Vorverurteilung.

Die Bundesregierung musste der Staatsanwaltschaft eine Ermächtigung erteilen, wenn weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches möglich sein sollen. Die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts kann nach Paragraf 103 mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Unterlassungserklärung abgelehnt

Böhmermann hatte Erdogan in dem umstrittenen Gedicht am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" unter anderem als "sackdoof, feige und verklemmt" bezeichnet.

Neben dem Ersuchen einer Strafverfolgung nach Paragraf 103 hat der türkische Staatspräsident zudem persönlich Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mainz führt die Vorermittlungen. Zudem verlangt Erdogan über einen deutschen Anwalt zivilrechtlich eine Unterlassungserklärung von Böhmermann, die dieser aber ablehnt.