Umstrittenes Gesetz über Geschäftsgeheimnisse verabschiedet
Das Europaparlament hat ein umstrittenes Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Das Gesetz wird nach Ansicht von Kritikern die Arbeit von Whistleblowern und Journalisten behindern.

Brüssel (epd) Die Volksvertretung stimmte am Donnerstag in Straßburg mehrheitlich für die Richtlinie. Die deutsche Piraten-Abgeordnete Julia Reda und weitere Parlamentarier scheiterten mit dem Antrag, das Gesetz abzulehnen.

Die Richtlinie geht von dem Grundsatz aus, dass es in der heutigen wissensbasierten Wirtschaft wichtig sein kann, Innovationen und Know-how vor der Konkurrenz geheim zu halten. Solche Geschäftsgeheimnisse soll die Richtlinie vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung schützen.

Kritik von Journalisten- und Arbeitnehmerverbänden

Dabei sieht das Gesetz Ausnahmen vor. So gilt der Schutz nicht, wenn Erwerb, Nutzung und Offenlegung dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit und "zur Aufdeckung eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens oder einer illegalen Tätigkeit" dienen. Der Betreffende muss dabei in der Absicht gehandelt haben, das öffentliche Interesse zu schützen. Er darf die Geschäftsgeheimnisse also beispielsweise nicht aus eigensüchtigen Motiven verraten haben.

Die Ausnahmen werden vor allem als Vorkehrungen zum Schutz von Journalisten und Whistleblowern verstanden. Vor dem Hintergrund von Skandalen wie denen um die Abgaswerte bei Volkswagen oder die sogenannten Panama-Papers sollen sie gewährleisten, dass Missstände in Unternehmen ohne Angst öffentlich gemacht werden können.

Journalisten- und Arbeitnehmerverbände kritisierten das Gesetz trotzdem. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) etwa bemängelte, dass die Definition von Geschäftsgeheimnissen bei den Unternehmen liege. Damit würde "es nicht nur Medienschaffenden und Whistleblowern erschwert, brisante Informationen aus Unternehmen offenzulegen, die subjektive Definition von Geschäftsgeheimnissen lässt auch gravierende negative Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten und Arbeitnehmerrechte befürchten", erklärte der Verband vor der Abstimmung.