Jan Böhmermann gibt keine Unterlassungserklärung ab
Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann wird im zivilrechtlichen Streit mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan keine Unterlassungserklärung abgeben.

Berlin, Mainz (epd) Jan Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz bestätigte am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd), dass er den Anwälten Erdogans eine entsprechende Absage erteilt habe. "Es ist hierbei offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht", erklärte Schertz in dem Schreiben. Erdogan könnte nun Unterlassungsklage bei einem Gericht einreichen.

Der Münchner Rechtsanwalt Hubertus von Sprenger vertritt Erdogan in dem zivilrechtlichen Streit. Er hatte bereits angedeutet, vor ein Landgericht zu ziehen, falls Böhmermann keine Unterlassungserklärung wegen des Schmähgedichts auf den türkischen Staatspräsidenten im "Neo Magazin Royale" abgibt. Ob auch Schadenersatz gefordert wird, steht noch nicht fest.

Zwei strafrechtliche Verfahren

Neben der zivilrechtlichen Auseinandersetzung laufen derzeit auch zwei strafrechtliche Verfahren in der Sache. Die Türkei hat förmlich eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen der Beleidigung von Organen ausländischer Staaten verlangt. Die Bundesregierung muss eine Ermächtigung erteilen, wenn hierzu weitere Ermittlungen nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches möglich sein sollen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte am Mittwoch, die Regierung werde "zeitnah" über den Wunsch der Türkei entscheiden.

Erdogan hat auch persönlich Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs gestellt. Die Staatsanwaltschaft Mainz führt die Vorermittlungen.