Leipzig (epd) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müsse einem an Multipler Sklerose erkrankten Mann eine Ausnahmegenehmigung für die Kultivierung der Pflanzen erteilen, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig in einem wegweisenden Urteil. Bislang war in solchen Fällen noch nie eine Erlaubnis erteilt worden. (BVerwG 3 C 10.14)
Keine Alternative
Der 52-Jährige leidet seit rund 30 Jahren an Multipler Sklerose und konsumiert zur Linderung der Symptome regelmäßig Cannabis - zwischen drei und vier Gramm pro Tag. Eine Alternative zur Therapie mit Cannabis gibt es aus Sicht seiner Ärzte nicht.
Mittlerweile hat der Kläger sogar eine Erlaubnis, sich Medizinalhanf in der Apotheke zu besorgen. Doch da kostet ein Gramm etwa 15 Euro, jeden Monat wären das bei seinem Konsum 1.500 Euro. Seit Jahren baut der Mann daher in seiner Wohnung selbst Cannabis an. Juristisch belangt wird er dafür nicht. Es liege ein "gerechtfertigter Notstand" vor, urteilte bereits im Jahr 2005 das Amtsgericht in Mannheim.
Keine offizielle Erlaubnis
Eine offizielle Erlaubnis für den Eigenanbau wurde ihm aber - wie auch in vergleichbaren Fällen - vom Bundesinstitut verweigert. Die Behörde sorgte sich unter anderem um die Qualität der selbst hergestellten Arzneimittel und den Missbrauch des Rauschmittels. Vor Gericht verwiesen Vertreter zudem auf eine angestrebte Gesetzesänderung des Bundesgesundheitsministeriums, die darauf abzielt, dass künftig die Krankenkassen die Kosten für den Medizinalhanf übernehmen sollen. Ein Eigenanbau wäre damit auch für den Kläger unnötig. Wirksam wird das Gesetz, das bisher nur als Entwurf vorliegt, allerdings frühestens 2019.