Freiern von Zwangsprostituierten drohen Freiheitsstrafen
Wer die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Es droht ein Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.

Berlin (epd) Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin Gesetzesverschärfungen gegen den Menschenhandel auf den Weg, zu dem auch der Handel mit Frauen in der Prostitution zählt. Straffrei bleiben die Freier aber, wenn sie ihren Verdacht auf Zwangsprostitution bei den Behörden melden. Im anderen Fall droht ihnen Freiheitsentzug von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Justizminister Heiko Maas (SPD) verspricht sich von dem Gesetz eine vorbeugende Wirkung. Es gehe darum, Zwang und Ausbeutung zu bekämpfen, sagte Maas: "Wir müssen Kinder und Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützen."

Einen Gesetzentwurf zur Regulierung der legalen Prostitution hatte das Kabinett bereits gebilligt. Es sieht schärfere Auflagen für Bordellbetreiber und Anmeldepflichten für Prostituierte vor und wird nun im Bundestag beraten. Die Koalitionsfraktionen hatten vereinbart, außerdem gegen die Auswüchse in der Prostitution vorzugehen.