Duisburg (epd) Die 5. Große Strafkammer habe die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, teilte das Landgericht Duisburg am Dienstag mit (AZ: 35 KLs 5/14). Die Verurteilung der Angeklagten sei nicht zu erwarten, weil kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Gericht: Gutachten nicht verwertbar
Als Grund für seine Entscheidung erklärte das Gericht, dass das wesentliche Beweismittel der Anklage, das Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still, nicht verwertbar sei. Es leide an gravierenden inhaltlichen und methodischen Mängeln und beantworte nicht die Frage, aus welchen Gründen es zu der Massenpanik gekommen sei. Zudem bestehe die Besorgnis, dass der Gutachter befangen sei, erklärte das Gericht weiter. Die Richter hatten dem Experten zuvor bereits 75 Ergänzungsfragen zu seinem Ursprungsgutachten gestellt. Diese hätten aber die offenen Fragen nicht klären und die grundlegenden Mängel nicht beheben können, hieß es. Andere tragfähige Beweismittel liegen nach Angaben des Gerichts nicht vor.
Am 24. Juli 2010 waren bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen bei einer Massenpanik im Tunnel eines ehemaligen Güterbahnhofes ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.