Zuma muss verschwendetes Steuergeld zurückzahlen
Der südafrikanische Präsident Jacob Zuma muss einen Teil des Steuergeldes zurückzahlen, das für den Ausbau seines Privat-Anwesens verwendet wurde.

Frankfurt a.M. (epd) Das südafrikanische Verfassungsgericht urteilte am Donnerstag, dass Zuma mit seiner Weigerung zur Zahlung die Verfassung verletzt habe. Wie viel Zuma von den insgesamt 246 Millionen Rand zurückzahlen muss, wird bis spätestens Ende Mai festgelegt. Die Opposition beantragte umgehend ein Amtsenthebungsverfahren.

Anti-Korruptions-Untersuchung

Zuma hatte sein Privat-Anwesen auf Staatskosten für umgerechnet rund 17 Millionen Euro umbauen lassen und dies mit Sicherheitsgründen gerechtfertigt. So wurden unter anderem ein Amphitheater und ein Schwimmbad angelegt, die dem Präsidenten zufolge als Versammlungsplatz für Notfälle und als Löschwasserbecken gebraucht wurden. Eine Anti-Korruptions-Untersuchung stellte jedoch 2014 fest, Zuma habe übermäßig von den Ausgaben profitiert und müsse einen Teil an den Staat zurückzahlen.

Weil sich Zuma weigerte, zog die Opposition vor das Verfassungsgericht. Die Richter urteilten nun, durch seine Weigerung habe sich der 73 Jahre alte Präsident nicht an die verfassungsmäßige Verpflichtung gehalten, der Anordnung der Anti-Korruptions-Behörde nachzukommen.

Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren

Das Präsidialamt und Zumas Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) erklärten, sie respektierten die Entscheidung und würden über die Konsequenzen beraten. Die stärkste Oppositionspartei Demokratische Allianz (DA) stellte bei der Parlamentsvorsitzenden Baleka Mbete direkt nach dem Urteil am Donnerstag einen Antrag auf ein Amtsenthebungsverfahren. "Präsident Zumas Verhalten ist eine schwere Verletzung der Verfassung und bietet Grund für eine Entlassung aus dem Amt", erklärte die Partei.