Kabinett billigt Gesetz zur strengeren Regulierung der Prostitution
Die Prostitution in Deutschland soll stärker reglementiert werden.

Berlin (epd) Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Entwurf eines Prostituiertenschutz-Gesetzes von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es enthält Vorschriften über Anmeldungen und Gesundheitsberatungen für Prostituierte sowie verschärfte Auflagen für Bordellbetreiber und Freier. Die Regelungen sollen von Juli 2017 an schrittweise umgesetzt werden.

Häufige Kontrollen

Mit dem Gesetz korrigiert die Koalition die rot-grüne Liberalisierung der Sexarbeit von 2002. Die damalige Koalition hatte die Prostitution entkriminalisiert, was in der Realität aber zu mehr Spielraum für Bordellbetreiber führte. Über Details der neuen Reform hatten Union und SPD lange gestritten.

Der Entwurf folgt nun dem Willen der Union, wonach junge Prostituierte unter 21 Jahren sich zweimal im Jahr gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit jedes Jahr bei den Behörden anmelden müssen. Prostituierte über 21 sollen sich einmal im Jahr beraten lassen und alle zwei Jahre wieder anmelden.

Bordellbetreiber müssen sich ihren Betrieb genehmigen lassen und sollen häufiger kontrolliert werden. Geschäftspraktiken wie Flatrate-Sex und Gruppenvergewaltigungs-Inszenierungen werden verboten. Hygienische, räumliche und sicherheitstechnische Mindestanforderungen sollen dafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen in Bordellen verbessern. Außerdem wird eine Kondompflicht eingeführt. Freier und Bordellbetreiber müssen Bußgelder zahlen, wenn Verstöße bekanntwerden.