Berlin (epd) Die Vereinbarungen zur Rückführung von Flüchtlingen verstießen dem Gutachten zufolge gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte Pro Asyl am Dienstag in Berlin mit. "Schutzsuchende dürfen nicht sehenden Auges einem Staat ausgeliefert werden, der sie nicht schützen will", sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Massenausweisungen von Flüchtlingen seien nicht legal.
Auch sei eine Einzelfallprüfung von Asylanträgen in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehen. Dies sei nicht gegeben, wenn Nato-Fregatten Flüchtlinge, die sie in griechischen Gewässern aufnähmen, pauschal in die Türkei zurück transportieren würden. Das Gutachten stammt von dem Frankfurter Asylrechtsanwalt Reinhard Marx.
EU-Gipfel beginnt am Donnerstag
Bei der Ausübung von Herrschaftsgewalt sei die Bundeswehr auch außerhalb ihres Hoheitsgebietes an europäisches Recht gebunden, betonte Burkhardt: "Das Recht auf Asyl kann man auf hoher See nicht prüfen." Daher müssten die Flüchtlinge auf das griechische Festland gebracht werden.
Zudem erfülle die Türkei nicht die Voraussetzungen, um zum sicheren Drittstaat erklärt zu werden, führte Burkhardt weiter aus. Das Land ermögliche Flüchtlingen nicht, einen Asylantrag zu stellen, sagte er weiter. Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen würden Flüchtlinge inhaftiert, massenhaft rückgeführt oder bereits an der Grenze abgewiesen.
Am Donnerstag startet ein EU-Gipfel mit der Türkei, um eine gemeinsame Regelung in der Flüchtlingskrise zu vereinbaren. Vorgesehen ist unter anderem, Bootsflüchtlinge, die in der Ägäis aufgegriffen werden, direkt in die Türkei zurückzubringen. Der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu hatte vor wenigen Tagen angekündigt, alle Nicht-Syrer dann zurück in ihre Heimatländer zu schicken.