Baubranche verweigert am häufigsten den Mindestlohn
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr rund 43.000 Arbeitgeber überprüft. Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gab es im Baugewerbe.

Berlin (epd) Der Zoll hat im vergangenen Jahr wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen Bußgelder in Höhe von insgesamt 43 Millionen Euro festgesetzt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Bundestag in Berlin veröffentlichte.

Die meisten Fälle betrafen das Baugewerbe: Laut Bundesregierung mussten Unternehmen der Branche insgesamt zehn Millionen Euro Strafe bezahlen, weil sie Arbeitnehmern den Mindestlohn verweigerten. Zusammengerechnet zwei Millionen Euro an Bußgeldern entfielen auf Gebäudereinigungsfirmen, gefolgt von der Sicherheits- und der Leiharbeitsbranche mit jeweils einer Million Euro Strafzahlungen. Die Pflegebranche musste knapp 500.000 Euro an Bußgeldern bezahlen.

43.000 Arbeitgeber geprüft

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft unter anderem Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Beamten haben laut Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 43.000 Arbeitgeber geprüft. Das waren 20.000 Betriebe weniger als 2014. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist den Angaben zufolge zuständig für die Mindestlohn-Kontrolle in knapp zwei Millionen Betrieben mit insgesamt rund 34 Millionen Beschäftigten. Opposition und Gewerkschaften halten die Personalausstattung der Finanzkontrolle für zu niedrig.