München (epd)Bayern bleibt in der Flüchtlingspolitik auf Konfrontationskurs gegenüber der Bundesregierung und hält an seinen Plänen für eine Verfassungsklage fest. Ein genauer Zeitpunkt stehe aber noch nicht fest, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. "Erst wenn wir die Haltung der Bundesregierung zum Schreiben vom 26. Januar 2016 kennen, werden wir endgültig über die Erhebung einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entscheiden", sagte Bausback. Die Bundesregierung hat sich bislang weder zum Inhalt des Schreibens noch zur geplanten Reaktion darauf geäußert.
Brief an die Kanzlerin
Am 26. Januar hatte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer effektiveren Kontrolle der Grenzen aufgefordert und mit einer Verfassungsklage gedroht. Dieser Brief gilt dem bayerischen Kabinett als Beginn einer Sechsmonatsfrist, bis zu deren Ablauf die Klage eingereicht werden soll. Bausback verwies darauf, dass auch jederzeit vorher die Klage eingereicht werden könne.
Das bayerische Kabinett ernannte in seiner Sitzung am Dienstag den Bayreuther Rechtswissenschaftler Markus Möstl zum Prozessbevollmächtigten. Der Sicherheitsrechtler Möstl soll nach Worten von Bausback nun eine Antragsschrift vorbereiten.
Bereits im vergangenen Oktober hatte Seehofer dem Bund mit einer Verfassungsklage gedroht, sollte die Flüchtlingszuwanderung nicht beschränkt werden. Im Januar hatte der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio der Staatsregierung in einem Gutachten bescheinigt, gute Chancen mit einer Klage zu haben. Die derzeitige unkontrollierte Einreise von Flüchtlingen ist laut Di Fabio nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Aktiver Integrationswillen verlangt
Das bayerische Kabinett billigte am Dienstag zudem den Entwurf eines Integrationsgesetzes. "Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss Ja zu unserem Wertekanon aus Grundgesetz und bayerischer Verfassung sagen", sagte Staatskanzleiminister Marcel Huber (CSU). Mit dem Gesetz biete Bayern Hilfen und Unterstützung, zugleich verlange es einen aktiven Integrationswillen der Migranten.
Geplant sind unter anderem Bußgelder, wenn Eltern eine Sprachprüfung ihrer Kinder verweigern. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, Migranten zu einem Grundkurs über die Rechts- und Werteordnung zu verpflichten. Wer zu diesem Grundkurs nicht erscheine, soll ein Bußgeld auferlegt bekommen. Auch radikale Imame und Scharia-Richter will das bayerische Kabinett mit einem Bußgeld mit bis zu 50.000 Euro belegen.
Öffentliche Einrichtungen wie Bäder und Büchereien sollen laut Gesetzentwurf die Möglichkeit erhalten, über die dort geltenden Regeln zu belehren, "wenn sie vermuten, dass die dem Nutzer nicht bekannt sind".