Ausnahmen beim Mindestlohn
Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland flächendeckend der Mindestlohn. Es gibt aber Ausnahmen.

Berlin (epd)Momentan liegt der Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde und wird erstmals zum 1. Januar 2017 angepasst. Die Lohnuntergrenze gilt aber nicht für alle. Für einzelne Branchen wurden Übergangsregelungen vereinbart, und bestimmte Gruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen.

Ausnahme für Langzeitarbeitslose

Dazu zählen Auszubildende, Ehrenamtler und Praktikanten, wenn sie das Praktikum im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolvieren. Bei freiwilligen Praktika darf der Mindestlohn bei einer Dauer von maximal drei Monaten unterschritten werden.

Auch Langzeitarbeitslose haben beim Wiedereinstieg in einen Job nicht sofort Anspruch auf den Mindestlohn. Erst sechs Monate nach Beginn der Beschäftigung muss sich der Arbeitgeber daran halten. Diese Regelung will die CDU zum Vorbild für Ausnahmen vom Mindestlohn bei der Beschäftigung von Flüchtlingen machen.