Berlin (epd)Im Berliner "Tagesspiegel" (Montagsausgabe) forderte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass die Lohnuntergrenze für Flüchtlinge und Langzeitarbeitslose in den ersten zwölf Monaten der Beschäftigung nicht gelten soll. "Allen Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, muss der Weg in Beschäftigung erleichtert werden", sagte er: "Ihnen sollte zwölf Monate lang eine von den strikten Bedingungen des Mindestlohngesetzes befreite Beschäftigung ermöglicht werden." Das betreffe Langzeitarbeitslose, Menschen ohne Qualifikation und Flüchtlinge. Auch für Praktikanten solle der Mindestlohn ein Jahr nicht gelten.
Die CDU fordert, anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte - wie bereits jetzt schon Langzeitarbeitslose - in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung vom Mindestlohn auszunehmen. Das steht Medienberichten zufolge in einem neuen Integrationsplan, den der Bundesvorstand der Partei am Montag verabschieden will. SPD und Gewerkschaften haben Widerstand gegen das Vorhaben angekündigt. Der Mindestlohn beträgt derzeit 8,50 Euro pro Stunde.