Wiesbaden (epd)Das Bundeskriminalamt (BKA) tritt Medienberichten entgegen, wonach Tausende von unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland gesucht werden. "Nur weil jemand als vermisst gemeldet ist, heißt das nicht, dass er verschwunden ist oder gekidnappt wurde", sagte eine BKA-Sprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch Mehrfachregistrierungen von Flüchtlingskindern sorgten für Unklarheit.
Am 1. Januar 2016 waren laut Bundeskriminalamt 4.749 Flüchtlingskinder als vermisst gemeldet. Verschiedene Medien hatten auf dieser Grundlage berichtet, dass knapp 5.000 Flüchtlingskinder verschwunden seien und es Hinweise gebe, dass sie Opfer krimineller Banden geworden seien, die sie sexuell ausbeuteten.
Tägliche Schwankungen in der Statistik
Nach den Worten der BKA-Sprecherin wird zum Beispiel ein unbegleitetes Flüchtlingskind dem Jugendamt in München überstellt und in eine Einrichtung gebracht. Am nächsten Tag verlasse das Kind die Einrichtung, um sich auf den Weg zu Verwandten nach Hamburg zu machen. Die Einrichtung in Bayern melde das Kind dann als vermisst. "So taucht das Kind in der Vermisstenstatistik auf", erklärte die Sprecherin.
Man könne zwar nicht ausschließen, dass bei der hohen Vermisstenzahl auch Straftaten eine Rolle spielten, fügte die BKA-Sprecherin hinzu. Bislang lägen aber keine Hinweise vor, wonach kriminelle Banden Flüchtlingskinder versklavten. "Vielleicht gibt es vereinzelt Fälle, aber wir schätzen die Gefahr als sehr unwahrscheinlich ein", sagte die Sprecherin. Auch lägen dem BKA keine Erkenntnisse über Festnahmen in diesem Zusammenhang vor.
Laut BKA ist die Statistik über vermisste Flüchtlingskinder eine Arbeitsdatei, die täglichen Schwankungen unterworfen ist und pro Quartal aktualisiert wird. Am 31. Juli 2015 waren 1.637 Flüchtlingskinder als vermisst gemeldet. Es liege nahe, dass der Anstieg der verschwundenen Kinder im Zusammenhang mit dem allgemeinen Anstieg der Flüchtlingszahlen in Deutschland stehe, sagte die Sprecherin.