Berlin (epd)Der frauenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), erklärte am Dienstag in Berlin, das Prostituiertenschutzgesetz solle zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Strittig waren bis zuletzt die Anmeldevorschriften für Prostituierte und die Verpflichtung zu Gesundheitsberatungen.
Die Union hatte in den langwierigen Verhandlungen durchgesetzt, dass Prostituierte unter 21 Jahren sich zweimal im Jahr gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit jedes Jahr bei den Behörden neu anmelden müssen. Prostituierte über 21 sollten sich einmal im Jahr beraten lassen und alle zwei Jahre anmelden. Zudem sollte die Anmeldung an jedem Arbeitsort erneuert werden.
Anmeldepflicht verschärft
Diese Vorschriften hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) deutlich entschärft, bevor sie ihren Entwurf in die Ressortabstimmung gab. Danach war nur noch eine Gesundheitsberatung vor der ersten, bundesweit gültigen Anmeldung vorgesehen. Anschließend sollten sich die jungen Frauen einmal nach zwei Jahren erneut melden, Prostituierte über 21 Jahre sollten ihre Anmeldung nur alle vier Jahre verlängern.
Weinberg zufolge ist die SPD nun "weitgehend" zur ursprünglichen, verschärften Anmeldepflicht zurückgekehrt. Dafür nimmt die Union längere Fristen für den Übergang auf das neue Recht in Kauf.
Die Koalition will den Betrieb von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten neu regeln. Künftig brauchen Betreiber eine Genehmigung, und die Prostituierten müssen angemeldet sein. Kriminelle mit Vorstrafen sollen keine Bordelle betreiben dürfen. Mit der Reform soll die Liberalisierung der Prostitution von 2002 zurückgenommen werden, durch die unbeabsichtigt Bordellbetreiber mehr Spielraum erhalten hatten.