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Justitia.
Jobcenter muss keine Fahrten zum Kindergarten bezahlen
Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen Kosten für die Beförderung ihrer Kinder zum Kindergarten erstattet werden.

Mainz (epd)In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Sozialgericht Mainz die Klage einer alleinerziehenden Mutter ab. Deren dreijährigem Kind war ein Kita-Platz in einem anderen Mainzer Stadtteil zugewiesen worden. Deshalb beantragte die Mutter die Kostenübernahme für eine Monatskarte. (AZ: S 8 AS 1064/14)

Die Richter stellten sich auf die Seite des Jobcenters und urteilten, die Fahrtkosten könnten auch aus dem Regelsatz und dem bewilligten Mehrbedarf für Alleinerziehende bezahlt werden. Ein gesonderter Mehrbedarf wegen der Wegstrecke zum Kindergarten sei nicht zu bewilligen, da dieser "nicht unabweisbar" sei. Anders als der Schulbesuch sei der Besuch eines Kindergartens freiwillig. Durch den Kindergartenplatz werde die Klägerin "in ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben entlastet".