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Bundesjustizminister Heiko Maas.
Kabinett beschließt Verschärfung im Ausweisungsrecht
Das Bundeskabinett hat eine Absenkung der Hürden bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer beschlossen.

Berlin (epd)"Niemand darf sich bei uns über Recht und Gesetz stellen", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch in Berlin. Kriminelle müssten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Das diene auch dem Schutz der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Sie hätten es "nicht verdient, mit den Kriminellen in einen Topf geworfen zu werden", sagte Maas.

Ausweisung soll bei Bewährungsstrafe möglich sein

Die Gesetzesänderungen wurden nach den Eindrücken der Silvesternacht in Köln auf den Weg gebracht, in der mutmaßlich vorrangig Ausländer Frauen bedrängt und bestohlen haben sollen. Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Ausweisung künftig bereits bei einer Bewährungsstrafe möglich sein. Das gilt bei einer Verurteilung bei besonders schweren Vergehen, darunter Tötung, Körperverletzung und Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Im Ausweisungsrecht, bei dem in jedem Einzelfall Bleibe- und Ausweisungsinteresse abgewogen werden müssen, soll künftig schon jede rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in diesen Deliktsbereichen als "schwerwiegend" gelten. Ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" besteht demnach bei einer Verurteilung zu mindestens einem Jahr, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist.

Eine rechtskräftige Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe soll künftig zudem die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Bisher liegt die Hürde bei drei Jahren. In allen anderen Deliktsbereichen bleiben die alten Regelungen bestehen.