Berlin (epd)Forderungen nach einer Abschiebung mutmaßlich krimineller Ausländer noch vor einem Strafprozess stoßen in der Bundesregierung auf Ablehnung. "Wer verdächtige Flüchtlinge ohne Prozess abschieben will, hat offensichtlich nicht verstanden, dass wir in einem Rechtsstaat leben", schrieb Maas am Donnerstag im Kurznachrichtendienst Twitter. Entsprechende Forderungen kamen zuvor vom sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth (CDU) und CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer.
Keine Unschuldsvermutung
Mackenroth sagte MDR Info: "Wer mehrfach und intensiv gegen unsere Strafgesetze verstößt, der hat hier nichts zu suchen und muss zurückgeführt werden." Er schlug vor, dem Ausländerrecht Vorrang vor dem Strafrecht einzuräumen. Damit werde verhindert, dass ein laufender Strafprozess den Beschuldigten vor einer Abschiebung schütze. Das Ausländerrecht kenne keine Unschuldsvermutung, sagte er.
Scheuer sagte der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung, nicht erst das Strafmaß nach einer Verurteilung solle Grundlage für eine mögliche Abschiebung sein, sondern bereits ein Delikt. "Wenn die Beweislage eindeutig ist, darf es keine Toleranz gegenüber Straftätern geben", sagte er.
Erst in dieser Woche hatten sich Justizminister Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) auf verschärfte Regeln bei Ausweisungen von Ausländern verständigt. Künftig soll in bestimmten Deliktsbereichen bereits eine Bewährungsstrafe ausreichend für das sogenannte Ausweisungsinteresse sein. Bislang liegen die Hürden höher - bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe.
Scheuer sagte mit Hinweis auf diese Einigung, er wolle "einen Schritt weiter gehen". Auf Empörung sorgte die Forderung auch bei den Grünen. "Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines jeden Rechtsstaates und gilt für alle Menschen - ausnahmslos", sagte der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Anton Hofreiter. Er warf der CSU "rassistischen Populismus" vor.