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Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Karlsruhe.
Maas und de Maizière einigen sich auf Verschärfung des Ausweisungsrechts
Nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln soll die Ausweisung straffällig gewordener Ausländer und Asylbewerber deutlich erleichtert werden.

Berlin (epd)Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stellten am Dienstag in Berlin ihre Einigung auf verschärfte Regelungen vor. Danach haben Freiheitsstrafen künftig ein starkes Gewicht bei der Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen. Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse

De Maizière und Maas zufolge sind Täter betroffen, die wegen gewalttätiger Angriffe auf das Leben einer Person, wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Angriffen auf Polizisten und wegen Serieneinbrüchen verurteilt worden sind. Künftig soll in diesen Fällen jede Freiheitsstrafe ein "besonderes Ausweisungsinteresse" des Staates begründen, das gegen die Bleibeinteressen der Person abgewogen werden muss. Bisher gilt das nur bei Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr.

Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse ist laut de Maizière und Maas künftig gegeben, wenn der Täter zu mindestens einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden ist. Bisher liegt die Hürde bei zwei oder mehr Jahren. In diesen Fällen ist künftig eine Ausweisung so gut wie sicher. Die Verschärfungen sollen auch für Heranwachsende gelten. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, soll keine Rolle spielen. Für alle anderen Delikte gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Sexualstrafrecht verschärft

Neu aufgenommen werden soll ins Aufenthaltsrecht, dass sich Ausländer grundsätzlich rechtstreu zu verhalten haben. Auch die Regelungen für Flüchtlinge im Asylverfahren werden verschärft. Während bisher eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren dazu führen kann, dass die Anerkennung verweigert wird, soll dies künftig schon für Flüchtlinge gelten, die zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt sind. Voraussetzung ist - wie auch bei Ausländern - dass schwere Delikte gegen Personen oder die Staatsmacht begangen worden sind.

Die Minister sagten, die Verschärfungen sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden. Ob sie in das Asylpaket II eingefügt werden, das de Maizière zufolge möglichst im Januar ins Kabinett kommen soll, ließ er offen. Maas kündigte an, dass auch das Sexualstrafrecht zügig verschärft werde. Der Entwurf befindet sich bereits in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Danach würden Fälle wie die Übergriffe auf Frauen in Köln künftig leichter bestraft werden können.