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Babyhand und Mutterhand.
Mütter bekommen wegen ungünstiger Steuerklasse weniger Elterngeld
Vielen verheirateten jungen Müttern entgeht einem Zeitungsbericht zufolge Elterngeld in erheblicher Höhe, weil sie sich für die ungünstige Steuerklasse V entschieden haben.

Düsseldorf (epd)Mehr als 99 Prozent der etwa 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner bevorzugten die Steuerklassenkombination III und V, die dem besserverdienenden Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt verspricht, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion. In 90 Prozent der Fälle wählten die Ehefrauen die deutlich schlechtere Steuerklasse. Wegen ihres geringeren Netto-Verdienstes falle das monatliche Elterngeld nach der Geburt eines Kindes sehr niedrig aus.

Auch Krankengeld geringer

Bei einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von 24.000 Euro für die Ehefrau ist ihr Netto-Gehalt in der Steuerklasse V um 2.872 Euro pro Jahr geringer als in der Steuerklasse IV, wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt. Der Anspruch auf Elterngeld sinke daher um 140 Euro monatlich gegenüber der günstigeren Steuerklasse IV, rechnet das Bundesfinanzministerium vor. Auch das Krankengeld sei 243 Euro und das Arbeitslosengeld 149 Euro geringer als in Steuerklasse IV.

Dem Papier zufolge hat sich zwar die Zahl der Eheleute, die sich für die Steuerklasse IV entscheiden, zwischen 2011 und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das seien allerdings weniger als 0,5 Prozent aller Ehepartner, hieß es.

Gleichstellung von Frauen

Die Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus kritisierte die anhaltende Steuerungerechtigkeit bei Ehepartnern. Das sogenannte Faktorverfahren mit der Steuerklassenkombination IV/IV würde dagegen die Gleichstellung von Frauen erheblich voranbringen, sagte Paus. "Leider ist es weitgehend unbekannt. Wir fordern, das Faktorverfahren zum Regelverfahren für die Besteuerung von Ehepartnern zu machen."