Berlin (epd)Die Änderung trat am Donnerstag in Kraft, teilte das Bundesfamilienministerium in Berlin mit. Bisher bezuschusste der Bund nur bei Ehepaaren jeweils die ersten vier Versuche einer künstlichen Befruchtung. Voraussetzung für den Bundeszuschuss ist, dass auch die Länder ein Förderprogramm für die ungewollt kinderlosen Paare anbieten. Das ist gegenwärtig in Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern der Fall.
Nicht mehr zeitgemäß
Die unverheirateten Paare erhalten für die ersten drei Versuche 12,5 Prozent ihrer Ausgaben vom Bund zurück, für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent. Ehepaare erhalten pro Versuch 25 Prozent - für sie übernimmt aber die Krankenkasse vom ersten bis zum dritten Versuch 50 Prozent der Behandlungskosten, so dass ein geringerer Eigenanteil bezuschusst wird.
Schwesig erklärte, es sei nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit einem Kinderwunsch anders zu behandeln als Ehepaare. Die Zahl der Paare, die ohne Trauschein zusammenleben, steige von Jahr zu Jahr.