Düsseldorf (epd)Die neue "Düsseldorfer Tabelle" tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag mitteilte. Die Tabelle regelt die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern und Müttern.
Kindergeld steigt
Demnach steigt der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre von bislang 328 auf 335 Euro. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr werden 384 statt bisher 376 Euro festgelegt. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr soll es 450 statt 440 Euro geben. Für volljährige Kinder steigt der Mindestunterhalt von 504 auf 516 Euro.
Auf den Unterhaltsbedarf muss nach Angaben des Gerichts das Kindergeld angerechnet werden, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte. Das Kindergeld steigt ab dem 1. Januar für das erste und zweite Kind auf 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro.
Einheitliche Richtwerte
Deutlich erhöht wird in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" der Unterhalt für volljährige Kinder, die studieren und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Er steigt zum 1. Januar auf 735 Euro und wird damit an den ab Herbst 2016 geltenden neuen Bafög-Höchstsatz angepasst. Der bisherige Unterhaltssatz von 670 Euro war seit 2011 unverändert geblieben.
Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. August 2015 angepasst worden. Eine erneute Änderung werde es zum 1. Januar 2017 geben, kündigte das Oberlandesgericht an. Dann steigt der Mindestunterhalt für Kinder in der ersten Altersstufe auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe auf 393 und in der dritten auf 460 Euro. Die "Düsseldorfer Tabelle" gibt seit 1962 einheitliche Richtwerte für die Berechnung des Familienunterhalts vor.