Berlin (epd)Dies sieht ein Gesetz von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. Mit der Regelung will die Bundesregierung zudem für einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden sorgen, um Doppelarbeit und Mehrfacherfassungen von Flüchtlingen zu vermeiden. Das Gesetz werde die Situation in dem Bereich insgesamt verbessern, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin.
15,5 Millionen Euro Kosten
Zur Erhebung der Daten, darunter Name, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit, werden nach dem Gesetz neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch die Grenzbehörden, die Polizei, die Aufnahmeeinrichtungen und die Ausländerbehörden verpflichtet. Die Daten der Asylsuchenden sollen möglichst direkt mit der Registrierung und nicht erst mit der Antragstellung in einem zentralen System erfasst werden. Zugriff auf die Daten sollen dann auch die Bundesagentur für Arbeit sowie die Asylbewerberleistungsgesetz- und Meldebehörden bekommen.
Für die Schaffung eines entsprechenden Datensystems plant die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zufolge mit Kosten von einmalig 15,5 Millionen Euro und dann jährlich 4,5 Millionen Euro. Dazu kommt zusätzlich benötigtes Personal. Für den Ankunftsnachweis rechnet der Bund mit Kosten von bis zu 35 Millionen Euro für 2016.