epd-bild / Werner Krüper
Patientin im Wartezimmer.
Sachverständige schlagen Teilkrankengeld vor
Entweder krank oder arbeitsfähig: So sind Krankschreibungen in Deutschland bislang in den ersten sechs Wochen der Krankheit geregelt. Sachverständige schlagen nun vor, ein Teilkrankengeld einzuführen. Das soll mehr Flexibilität ermöglichen.

Berlin (epd)Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Ausgaben für das Krankengeld haben Sachverständige die Einführung eines Teilkrankengeldes angeregt. Das ermögliche erkrankten Arbeitnehmern entsprechend ihrem Gesundheitszustand in Teilen weiter ihrer Arbeit nachzugehen, wenn es sinnvoll sei, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Ferdinand Gerlach, am Montag in Berlin. Das Gremium stellte Empfehlungen zur Zukunft des Krankengelds vor, das Versicherte nach sechs Wochen Krankschreibung als Ausgleich für Gehalt oder Lohn von der Kasse bekommen.

Eine Teilkrankschreibung und damit auch ein Teilkrankengeld gebe es bereits in skandinavischen Ländern, erläuterte Gerlach. Bislang gibt es für Langzeiterkrankte in Deutschland nach frühestens sechs Wochen die Möglichkeit eines stufenweisen Jobeinstiegs über das sogenannte Hamburger Modell. Davor gelte die Regel "entweder 100 Prozent krank oder 100 Prozent arbeitsfähig", sagte Gerlach. Die Teilregelung solle dagegen bereits vom ersten Krankheitstag an gelten und ermögliche damit mehr Flexibilität, erläuterte Gerlach.

Kassen könnten sparen

Die Kassen könnten nach dem Vorschlag auch sparen, weil anders als im Hamburger Modell nicht sie allein für die Entgeltzahlung beansprucht werden sollen, sondern auch der Arbeitgeber in der Höhe des Arbeitseinsatzes. Arbeitet ein teilkrankgeschriebener Mitarbeiter beispielweise 50 Prozent weiter, soll der Arbeitgeber entsprechend die Hälfte des Entgelts zahlen.

Die Kosten für das Krankengeld sind den Sachverständigen zufolge seit dem Jahr 2006 stark von damals 5,7 auf 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 gestiegen. 10,4 Milliarden Euro davon und damit der ganz überwiegende Teil entfiel auf die Zahlung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, der Rest auf das Kinderkrankengeld.