Bremen (epd)Sterbewilligen Kranken bliebe durch das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" künftig nur der Weg in die Schweiz oder ein inhumaner Suizid, schreibt Evelyne Gläß, Kontaktstellenleiterin der Gesellschaft für Niedersachsen und Bremen, in einem Gastbeitrag für den Bremer "Weser-Kurier" (Mittwochsausgabe).
"Durch die Erschwerung des assistierten Suizids in Deutschland werden verzweifelte Schwerstkranke in noch größerer Zahl als bisher einen Brutalsuizid begehen", schreibt Gläß. Sie vermisse die Fürsorge für weitere Menschen, die von einem Suizid betroffen wären. Das gelte etwa für Lokführer oder Familienangehörige, die einen bis zur Unkenntlichkeit entstellten Menschen fänden. Ebenso seien Menschen betroffen, die von einem Geisterfahrer in suizidaler Absicht bei einem Unfall verletzt würden.
Humaner Weg für Sterbewillige
"Wer sterben möchte, findet immer einen Weg", betonte die Leiterin. Es sei Aufgabe der deutschen Gesellschaft, gesetzliche Regelungen dafür zu finden, dass dieser Weg sowohl für Sterbewillige als auch für alle dadurch Betroffenen in Deutschland human wird. "Der neue Paragraf 217 ist auf diesem Weg keine Hilfe, sondern ein herber Rückschlag."
Gläß plädierte für die Einrichtung von Suizidberatungsstellen. Sie könnten in Anlehnung an die Beratungsstellen zum Schwangerschaftsabbruch Menschen, die sich selbst töten wollten, auffangen und ergebnisoffen beraten.