Berlin (epd)Die Ausbildung in der Alten- und Krankenpflege sowie in der Kinderkrankenpflege wird zusammengefasst und vereinheitlicht. Dem Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe zufolge, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, werden von 2018 an alle Pflegeschüler zu "Pflegefachfrauen" oder "Pflegefachmännern" ausgebildet.
Verflachung der Ausbildung
Das Schulgeld, das Auszubildende in der Altenpflege in einigen Bundesländern immer noch zahlen, wird abgeschafft. Stattdessen gibt es eine Ausbildungsvergütung. Außerdem wird ein Pflegestudium eingeführt.
Wohlfahrts- und Fachverbände begrüßten den Gesetzentwurf. Die Opposition warnte hingegen vor einer Verflachung der Ausbildung. Fraglich sei, wie Lerninhalte und Schlüsselkompetenzen von drei Ausbildungen in derselben Zeit vermittelt werden sollen, in der bisher eine Ausbildung stattfinde, erklärte die Pflege-Expertin der grünen Bundestagsfraktion, Elisabeth Scharfenberg.
Über die Vereinheitlichung der Ausbildung in den Pflegeberufen wird schon lange debattiert. Skepsis gibt es vor allem in der Altenpflege. Die Verbände fürchten, dass durch die generalisierte Ausbildung Fachwissen verloren geht und der Altenpflegeberuf unattraktiver werden könnte. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheits- und dem Familienministerium wird jetzt innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Er soll im kommenden Jahr verabschiedet werden. Die generalistische Ausbildung soll 2018 starten.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigten sich überzeugt, dass die Attraktivität aller Pflegeberufe steigen werde. Schwesig betonte, auch die Altenpflege werde profitieren. Es werde neue Aufstiegsmöglichkeiten für die dort überwiegend tätigen Frauen und gerechtere Löhne geben.
Veränderte Anforderungen
Die Ausgaben für die Ausbildung steigen von 2,4 auf rund 2,7 Milliarden Euro. Gröhe sagte, die Finanzierung werde wie bisher anteilig von den Ländern, den Krankenhäusern und Pflegeanbietern getragen. Dafür sollen Landesausbildungsfonds eingerichtet werden. Neu ist, dass Pflegeheime bundesweit eine Ausbildungsumlage zahlen müssen. Die Pflegeversicherung soll pro Jahr 100 Millionen Euro beisteuern.
Wie bisher auch können alle jungen Leute in die dreijährige Pflegeausbildung gehen, die mindestens einen Zehn-Klassen-Hauptschulabschluss haben. Der staatliche Abschluss qualifiziert gleichermaßen für eine Arbeit im Krankenhaus, in der Altenpflege oder in ambulanten Diensten. Ausgebildete Pflegehelfer und -helferinnen können ebenfalls in die Fachausbildung wechseln, die für sie nur zwei Jahre dauert. Nach einigen Jahren im Beruf ist dann ein Studium möglich, das mindestens drei Jahre dauern soll.
Das Deutsche Rote Kreuz, die christlichen Krankenhäuser, der Caritasverband und die Diakonie Deutschland begrüßten, dass das Pflegeberufegesetz nun endlich auf den Weg gebracht werde. Eine generalistische Ausbildung sei die richtige Antwort auf die veränderten Anforderungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die AWO warnte, es dürften bei der Einführung der Generalausbildung aber die "Spezifika der Altenpflege nicht verloren gehen".