Berlin (epd)Dem Gesetzentwurf zufolge, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird es von 2018 an eine einheitliche berufliche Ausbildung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegekräfte geben. Das Schulgeld, das Auszubildende in der Altenpflege in einigen Bundesländern immer noch zahlen, wird abgeschafft. Stattdessen gibt es eine Ausbildungsvergütung. Außerdem wird ein dreijähriges Pflegestudium eingeführt.
Attraktivität steigt
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheits- und dem Familienministerium wird jetzt innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Künftig werden Krankenschwestern und Altenpfleger danach "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" heißen.
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigten sich überzeugt, dass die Attraktivität aller Pflegeberufe steigen und die generalisierte Ausbildung auch der Altenpflege nicht schaden wird. Altenpflegeverbände hatten zuvor gewarnt, der Fachkräftemangel werde sich noch verschärfen. Schwesig sagte, vielmehr werde die Altenpflege profitieren. Es werde neue Aufstiegsmöglichkeiten für die in der Altenpflege überwiegend tätigen Frauen und gerechtere Löhne geben.
Die Ausgaben für die Ausbildung steigen von 2,4 auf rund 2,7 Milliarden Euro. Gröhe sagte, die Finanzierung werde wie bisher anteilig von den Ländern, den Krankenhäusern und Pflegeanbietern getragen. Neu ist, dass Pflegeheime eine Ausbildungsumlage zahlen müssen. Die Pflegeversicherung soll pro Jahr 100 Millionen Euro beisteuern.
Studium möglich
Wie bisher auch können alle jungen Leute mit einem Schulabschluss in die dreijährige Pflegeausbildung gehen. Der staatliche Abschluss qualifiziert gleichermaßen für eine Arbeit im Krankenhaus, in der Altenpflege oder in ambulanten Diensten. Ausgebildete Pflegehelfer und -helferinnen können ebenfalls in die Fachausbildung wechseln, die für sie nur zwei Jahre dauert. Nach einigen Jahren im Beruf ist dann ein Studium möglich.