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Jetzt werden auch Lebenspartnerschaften in Gesetzestexten ausdrücklich genannt.
Rechtsangleichungen für Lebenspartnerschaften in Kraft
Am Donnerstag sind Änderungen im Lebenspartnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Kraft getreten.

Berlin (epd)Wo in Gesetzestexten und Verordnungen bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig auch Lebenspartner ausdrücklich genannt, teilte das Bundesjustizministerium in Berlin mit. Das betrifft etwa Ausbildungsverordnungen, erbrechtliche Regelungen oder das Asyl- und Aufenthaltsrecht.

Ehefähigkeitszeugnis

Neu ist eine Erleichterung für gleichgeschlechtliche Paare, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen oder heiraten wollen. Sie erhalten nunmehr von den deutschen Behörden die Bescheinigungen, die einige Länder dafür verlangen, etwa ein Ehefähigkeitszeugnis.

Das Gesetz enthält keine weiteren Regelungen zur Adoption. Anders als Ehepaare können Lebenspartner nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Die politische Debatte darüber war nach dem Votum der Iren für die Einführung der Homo-Ehe im Frühjahr wieder aufgeflammt. Das 2001 eingeführte Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft - die sogenannte Verpartnerung.